Mietbedingungen

  1. Mindestalter des Fahrers 23 Jahre.
  2. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen, der mindestens vor einem Jahr ausgestellt worden ist.
  3. Alle Bußgelder, für die der Fahrer verantwortlich ist, werden vom Mieter getragen.
  4. Nach Ablauf des Mietzeitraumes verlängert VERACAR rent a car die Autoübergabe kostenlos um eine Stunde, und nach deren Ablauf trägt der Mieter mindestens die Kosten für einen weiteren Miettag.
  5. Im Mietvertrag wird bei der Autoübergabe an den Mieter die vorhandene Tankfüllung angegeben, und der Mieter muss das Auto mit der Kraftstoffmenge zurückgeben, mit der er es erhalten hat, und die im Mietvertrag angegeben ist.
  6. Falls der Mieter das Auto mit weniger Kraftstoff zurückgibt, als er erhalten hat, bezahlt er den Wert des fehlenden Kraftstoffs mit seinem aktuellen Preis. Darüber hinaus trägt er die Gebühren für das Betanken, die sich heute auf 5 Euro belaufen.
  7. Es ist verboten, das Mietauto für folgende Zwecke einzusetzen:
    • Zum Transport von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen oder Lasten.
    • Zum Personentransport gegen Gebühr.
    • Zum Fahrunterricht dritter Personen, auch nicht kostenlos.
    • Zum Abschleppen oder Ziehen anderer Fahrzeuge.
    • Im Fall eines Unfalls oder maschinellen Schadens.
    • Zur Teilnahme an Autorennen.
  8. Es ist ohne das vorherige schriftliche Einverständnis des Vermieters verboten, das Auto außerhalb Griechenlands einzusetzen und es auf eine Fähre zu verladen.
  9. Falls am Auto ein Defekt festgestellt wird, der seinen Betrieb unmöglich macht, ist der Vermieter verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug mit vergleichbaren Merkmalen wie das gemietete zu liefern.
  10. Im Schadensfall oder bei Unfall des Autos (einschließlich Diebstahl oder Vandalismus) ist der Mieter verpflichtet, sofort die POLIZEI zu alarmieren, den Vermieter anzurufen und eine Kopie vom diesbezüglichen Polizeibericht zu erlangen.

SELBSTBETEILIGUNG

  • Selbstbeteiligungsbetrag für die Klassen B, B1, C, C1 300€
  • Selbstbeteiligungsbetrag für die Klassen D1, E1, G 400€
  • Selbstbeteiligungsbetrag für die Klasse F1 600€
  • Selbstbeteiligungsbetrag für die Klasse L 2000€

Achtung! Die Versicherung gilt nicht, und der Mieter trägt die Verantwortung für alle Schäden, wenn:

  • Das Auto auf einer nicht asphaltierten Straße gefahren worden ist.
  • Das Auto von Personen gefahren wurde, die nicht vom Mietvertrag dazu ermächtigt worden sind.
  • Wenn der Schaden oder Unfall unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen verursacht wurde.
  • Wenn ein Schaden im Innenraum des Autos in den folgenden Fällen verursacht wird:
    Durch glühende Zigarettenstummel, Schäden an den Sitzen, Schäden durch Haustiere, Schäden an der Inneneinrichtung des Autos aufgrund von schlechter Handhabung, übermäßiger Schmutz. In jedem dieser Fälle ist der Mieter verpflichtet, Entschädigung zu zahlen.

Wir freuen uns darauf, Ihre eventuellen Fragen beantworten zu können.